Viele dürften es schon mitbekommen haben. Die THG-Quote gibt es auch für E-Roller mit 45 km/h. Voraussetzung hierfür ist allerdings eine Zulassungsbescheinigung für den Roller. In aller Regel gibt es aber für Roller dieser Klasse keine Zulassungsbescheinigung.

In meinem Fall handelt es sich um einen Roller aus China. Dieser verfügt lediglich über ein CoC (EU Certificate of Conformity). Dieses Zertifikat ist quasi die Betriebserlaubnis / Übereinstimmungserklärung, damit der Roller in der EU auch in Betrieb genommen werden darf.

Wie bekommt man nun für einen solchen Roller eine Zulassungsbescheinigung? Zunächst einmal möchte ich darauf hinweisen, dass ich hier ausschließlich meine Erfahrungen damit beschreibe.

Da das Thema bei den Zulassungsstellen offensichtlich noch nicht allzu bekannt ist, kann es passieren, dass man von einer Zulassungsstelle – je nach Mitarbeiter – unterschiedliche Auskünfte hierzu bekommt. Aber fangen wir von vorne an.

Ich hatte vor einiger Zeit begonnen mich über den o. g. Rollertyp zu informieren. Zunächst hat sich das auch alles völlig unkompliziert angehört. Roller kaufen, bei der Versicherung ein Versicherungskennzeichen besorgen, montieren und losfahren.

Doch dann habe ich von der THG-Quote erfahren. Ich habe mich deshalb im Internet über das Thema informiert und dabei erfahren, dass es möglich sein soll die THG-Quote auch für einen solchen Roller zu bekommen. Wem die THG-Quote nichts sagt. Leienhaft zusammengefasst handelt es sich dabei um den Handel mit CO2-Zertifikaten. Dabei verkauft man sein “eingespartes” CO2 an Unternehmen, die ihre CO2-Quote nicht einhalten können. Die Prämie hierfür ist abhängig davon, über welchen Anbieter man die THG-Quote beantragt und welches Modell man wählt. Im Internet variieren die Prämien zwischen 250,-€ und 475,-€. Wer mehr darüber erfahren möchte, sollte sich selbst im Internet erkundigen. Bekannte Anbieter sind z. B. die HUK-Coburg oder der ADAC.

Um die THG-Quote beantragen zu können benötigt man allerdings eine Zulassungsbescheinigung für den Roller. Dazu muss der Roller bei der Zulassungsstelle freiwillig zugelassen werden. Bei der freiwilligen Zulassung erhält man dann diese Zulassungsbescheinigung.

Da ich mich vor dem Gang zur Zulassungsstelle noch genauer über die THG-Quote erkundigen wollte, den Roller aber gleich nutzen wollte, habe ich mir bei einer Versicherung zunächst ein Versicherungskennzeichen besorgt.

Zwei Wochen später war es dann soweit. Ich hatte mich entschlossen den Roller bei der Zulassungsstelle zuzulassen. Da ich im Internet immer wieder auf Beiträge gestossen bin, die von Problemen bei der Zulassungsstelle berichtet haben, habe ich per Mail und telefonisch bei der Zulassungsstelle nachgefragt, was ich für die Zulassung tatsächlich benötige.

Ein Mitarbeiter der Zulassungsstelle war sich sicher, dass es für diesen Rollertyp keine TGH-Quote gibt. Nachdem ich ihm versicherte, dass sämtliche Infos im Internet das Gegenteil behaupten, meinte er, dass ich mit dem Roller zur Zulassungsstelle kommen müsse damit man nach Inaugenscheinnahme des Rollers feststellen könne, ob der Roller die Voraussetzungen für eine freiwillige Zulassung und die THG-Quote erfüllt. Ggf. würde ich noch ein Gutachten vom TÜV benötigen.

Ich fuhr schließlich mit dem Roller zur Zulassungsstelle. Mit dabei hatte ich die CoC, die Rechnung für den Roller, die eVB-Nummer der Versicherung, den Personalausweis und ausgedruckte Bilder der Fahrgestellnummer und des Typenschildes. Die Bilder hatte ich gemacht, weil in einem Beitrag im Internet zu lesen war, dass die Zulassungsstelle dies verlangt hat.

Jetzt saß ich also bei der Zulassungsstelle, habe meine Unterlagen vorgelegt und gehofft, dass ich 30 Minuten später mein neues Kennzeichen für den Roller habe und danach die den Antrag für die THG-Quote stellen kann.

Da mein Anliegen – wie bereits erwähnt – bei den Zulassungsstellen offensichtlich noch nicht sonderlich geläufig ist, war mir klar, dass der/die Sachbearbeiter/in sicher etwas unsicher sein wird und vermutlich auch bei Kollegen nachfragen muss. Damit hätte ich auch kein Problem gehabt. Meiner Sachbearbeiterin konnte ich aber bereits am Gesichtsausdruck ablesen, dass sie schon von meinem Anliegen genervt war und dass ausgerechnet sie jetzt diesen Vorgang bearbeiten muss.

Nach mehrmaligem Nachfragen bei ihren Kolleginnen/Kollegen teilte sie mir mit, dass sie das Versicherungskennzeichen nicht einziehen dürfen obwohl ich per Mail die Mitteilung bekommen habe, dass die Zulassungsstelle das Versicherungskennzeichen einzieht aber nicht an die Versicherung schicken könne. Nun war es offensichtlich auch nicht möglich die Daten meines Rollers ins System einzutragen, da diese aufgrund der vorhandenen Versicherung bereits eingetragen waren. Die Sachbearbeiterin teilte mir daraufhin mit, dass ich die Versicherung vorher hätte kündigen müssen. Als ich sie darauf hinwies, dass ich mit einem unversicherten Roller nicht zur Zulassungsstelle fahren wollte, sie und ihr Kollege aber verlangten, dass ich den Roller mitbringe, meinte sie nur, dass es eigentlich nicht nötig wäre den Roller mitzubringen.

Bevor klar war, dass ich den Roller noch nicht zulassen kann, wurde ich schon gefragt, ob ich das E im Kennzeichen haben möchte.
Da ich im Internet bereits gelesen hatte, dass das E für diesen Rollertyp nicht vorgesehen ist, habe ich die Sachbearbeiterin nochmal gefragt, ob das denn überhaupt geht. Ich bekam die Antwort, dass das kein Problem sei.

Ohne Zulassung und leicht genervt bin ich dann wieder nach Hause gefahren und habe dort zunächst das Versicherungskennzeichen bei meiner Versicherung abgegeben und die Versicherung gekündigt. Dabei hat man mir mitgeteilt, dass es bis zu 14 Tage dauern könne, bis der Roller wieder aus dem System gelöscht ist.

Zwischenzeitlich habe ich auf Youtube ein Video gesehen in dem jemand davon berichtet, dass er ein Kennzeichen mit E bekommen hat. Einige Wochen später bekam er ein Schreiben von seiner Zulassungsstelle in dem ihm mitgeteilt wurde, dass die Zuteilung des Kennzeichens mit E rechtswidrig erfolgte. Er musste sich deshalb ein Kennzeichen ohne E von der Zulassungsstelle holen. Wenigsten hat die Zulassungsstelle die Kosten dafür und für die neue Zulassungsbescheinigung übernommen. Den Ärger und den Zeitfaufwand hatte er aber trotzdem.

Ich werde jetzt einfach geduldig warten bis mein Roller aus dem System gelöscht wurde und dann einen neuen Versuch unternehmen.

Wenn ihr also vorhabt ebenfalls euren 45 km/h E-Roller freiwillig zuzulassen, dann solltet ihr euch darauf einstellen, dass das nicht ganz ohne Probleme abläuft.
Ob ihr euch das antun wollt müsst ihr selbst wissen. Ich denke die THG-Prämie, die man übrigens jedes Jahr beantragen kann, ist den Aufwand wert.

Nachtrag:

Nach 14 Tagen hatte es die Versicherung tatsächlich geschafft und mein Roller war aus dem System gelöscht. Die versprochene Benachrichtigung der Versicherung, wenn mein Roller aus dem System gelöscht ist, habe ich bis heute nicht erhalten. Ich habe dann nach 14 Tagen selbst bei der Versicherung angerufen und habe die Auskunft erhalten, dass man erst mal im Posteingang nachschauen müsse ob meine Unterlagen schon eingetroffen sind. Wenn man die Unterlagen finde, würde man mich zurückrufen. Dieser Rückruf hat dann tatsächlich funktioniert. Der Roller war gelöscht.

An dieser Stelle ein dickes Lob an die Zulassungsstelle. Dort hat mir beim ersten Termin eine Mitarbeiterin freundlicherweise ihre Durchwahl gegeben mit dem Hinweis, dass ich dann nicht in der Warteschleife hänge sondern gleich jemanden am Telefon habe, der mir die Auskunft geben kann, ob der Roller aus dem System gelöscht ist. Bei meinem ersten Anruf bot mir die Mitarbeiterin an, dass sie regelmäßig nachschaut und sie mich dann anruft. Und tatsächlich an dem Tag, an dem ich bei der Versicherung angerufen hatte, meldete sich die Dame von der Zulassungsstelle bei mir und ich konnte auch gleich am Telefon (geht sonst nur online) einen Termin mit ihr vereinbaren.

Bei dem neuen Termin bin ich dann auf eine sehr freundliche und bemühte Mitarbeiterin getroffen. Mir war schon bekannt, dass das Thema freiwillige Zulassung von 45km/h-Rollern bei den Zulassungsstellen noch nicht so verbreitet ist und das bestätigte mir die Mitarbeiterin auch mit dem Hinweis, dass die Sachbearbeiter:innen bei den Zulassungsstellen hier auch ein bisschen im Regen stehen gelassen werden.

Sie musste deshalb auch das eine oder andere Mal an anderer Stelle nachfragen aber dafür hatte ich vollstes Verständnis.

Ich hatte glücklicherweise von einem anderen User aus dem Internet einen “Bericht” über seine Probleme bei der Zulassung dabei. Bei diesem User hat die Zulassung letztlich auch funktioniert und er hatte ein Foto seiner Zulassungsbescheinigung ins Internet gestellt. Meine Sachbearbeiterin war der Meinung, ich hätte aufgrund der Zulassung auch eine TÜV-Pflicht. Sie könne die Daten im System auch nicht eintragen ohne dass das System die TÜV-Pflicht verlangt. Nach einer kurzen Diskussion mit der Sachbearbeiterin bezüglich der TÜV-Pflicht habe ich ihr das Foto aus dem Internet gezeigt. Als sie sich das Foto angeschaut hat, hatte sie offenbar auch festgestellt, dass sie irgendwo einen falschen Eintrag gesetzt hatte. Nachdem sie die Daten wie auf dem Foto der Zulassungsbescheinigung eingetragen hatte, war dann auch die TÜV-Pflicht kein Thema mehr.

An dieser Stelle nochmal der Hinweis, dass ich der Sachbearbeiterin hier keinen Vorwurf mache. Sie war sehr freundlich und bemüht und alles andere als beratungsresistent.
Die einzige offene Frage ist jetzt noch mein Kennzeichen. Ich habe die Sachbearbeiterin darauf hingewiesen, dass im Internet ein User davon berichtet hat, dass er zunächst ein Kennzeichen mit “E” bekommen hat, einige Wochen später aber ein Schreiben von der Zulassungsbehörde erhielt, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass die Zulassung rechtswidrig war, da das “E” im Kennzeichen für diese Art von Fahrzeugen nicht zulässig sei. Er musste sich dann auf Kosten der Zulassungsstelle neue Kennzeichen und eine neue Zulassungsbescheinigung holen.

Ich habe trotz meines Hinweises ein Kennzeichen mit “E” bekommen und die Sachbearbeiterin meinte, dass sei kein Problem. Möglicherweise gibt es diesbezüglich zwischenzeitlich neue Verfahrensanweisung für die Zulassungsstellen und solange ich nicht aufgefordert werde das Kennzeichen zu wechseln, ist dieses Abenteuer für mich abgeschlossen.

Ich habe übrigens noch am selben Tag den Antrag für die THG-Prämie gestellt. Einfach im Internet nochmal schnell einen Vergleich der entsprechenden Anbieter durchgeführt, für einen Anbieter entschieden und auf dessen Webseite registriert, Antrag ausgefüllt (sind nur ein paar Felder wie z. B. Name, Anschrift usw.), Zulassungsbescheinigung eingescannt/fotografiert und hochgeladen und schon war der Antrag gestellt.

Jetzt habe ich einen Zugang auf dem ich jederzeit nachschauen kann in welchem Stadium mein Antrag gerade ist. Bis zur Auszahlung kann es – lt. Angaben des Anbieters – bis zu 3 Monate gehen.

Hier ein Auszug von der Webseite meines Anbieters über den Ablauf:

  1. Sie laden Ihren Fahrzeugschein hoch und beantragen die THG Prämie
  2. Wir prüfen Ihre eingereichten Unterlagen formal (Upload Fahrzeugschein i.O. / n.i.O.)
  3. Wir bündeln ein bis zwei Mal im Monat mehrere Fahrzeugscheine (Pooling). Dauer: ca. 2 bis 4 Wochen
  4. Wir reichen Ihren Antrag als Sammelantrag beim Umweltbundesamt zur Zertifizierung der THG Quote ein
  5. Das Umweltbundesamt prüft alle eingereichten Anträge. Dauer: ca. 4 Wochen
  6. Das Umweltbundesamt teilt uns die Prüfungsergebnisse mit
  7. Wir vermarkten die erfolgreich zertifizierten THG Quoten an Mineralölgesellschaften. Dauer: ca. 2 Wochen
  8. Die Mineralölgesellschaften leisten Zahlungen aus den geschlossenen Verträgen an uns. Dauer: ca. 2 bis 4 Wochen

In Summe können somit ab Upload Ihres Fahrzeugscheins bis zum Erhalt der THG Prämie ca. 10 bis 12 Wochen vergehen.

Jetzt kann ich also nur noch warten und hoffen, dass mein Antrag genehmigt wird.

Nachtrag:

Am 19.12.2022 habe ich meine THG Prämie erhalten. Die vom Unternehmen geschilderten Zeitabläufe (s. o.) haben alle gepasst. Mal ging es etwas länger mal etwas schneller. Insgesamt kommen die 10 bis 12 Wochen hin.

Von hessralf

2 Gedanken zu „E-Roller (45 km/h) freiwillig zulassen“
  1. Danke….
    Heute habe ich die Odyssee mit dem THG Antrag begonnen: Für mich nicht nachvollziehbar was jetzt auf mich zukommt: vom TÜV Bescheinigung über eine ordnungsgemäße KFZ-Zeichen-Beleuchtung (Da war der zuständige Mitarbeiter heute nicht da, !telefonisch Termin vereinbaren!); neue Versicherung beantragen (doppelt so teuer) um eine EVB Nummer zu erhalten und ich muß dann mit dem “großen” Nummernschild weiterfahren…könnte bedeuten, dass ich eine andere Kennzeichenbeleuchtung brauche…; danach Zulassungsstelle und wie bei Dir
    Bürokratie verlass mich nie

    1. Also der Antrag der THG-Prämie war in ein paar Minuten erledigt. Zulassungsbescheinigung einscannen und hochladen, Daten eingeben und fertig. Bis das Geld kommt dauert es zwar ein bisschen aber funktioniert alles problemlos. Das könnte aber abhängig davon sein, welchen Anbieter man für die Beantragung nutzt.
      TÜV-Bescheinigung hatte ich nicht benötigt. War zwar mal im Gespräch, aber ich habe dann darauf hingewiesen, dass das Fahrzeug eine Betriebserlaubnis besitzt und damit war das vom Tisch und hätte man die Mitarbeiter:innen bei der Zulassungsstelle vernünftig geschult wäre das bei mir auch deutlich schneller gegangen.
      Versicherung war bei mir nur minimal teuerer. Hätte mit Versicherungskennzeichen ca. 50€ bezahlt mit Zulassung waren es 65€. Das war es aber Wert. Habe letztes Jahr 400,-€ Prämie bekommen. Dieses Jahr soll es allerdings deutlich weniger geben.

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